Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem „Zentrum für pädagogische Bildung“ im Folgenden ZPB genannt– und dem Käufer bzw. Besteller – nachfolgend KUNDE genannt über analoge oder digitale Dienstleistungen wie Seminare, Workshops und Webinare (nachfolgend zusammen „Schulungen“). Diese AGB gelten nicht für vorgefertigte digitale Inhalte (z. B. Video-Kurse).

Im Interesse der Lesbarkeit wurde bei den vorliegenden AGB auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer und LSBTTIQ mitgemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

1. Definitionen

Inhouse-Seminare sind Schulungsveranstaltungen in den Räumen des KUNDEN vor Ort oder in vom KUNDEN angemieteten Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. der benötigten Seminarausstattung (wie z. B. Beamer, etc.), die Einladung sowie die Verköstigung der Teilnehmer obliegen dem KUNDEN. ZPB stellt lediglich den Referenten und die Seminarunterlagen.

Offene Seminare und Workshops sind Schulungsveranstaltungen, die von der ZPB angeboten und organisiert werden. Die ZPB stellt dabei die Tagungsräume, das technische Equipment, die Seminarunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigungen.

Webinare meint digitale live-Schulungsveranstaltungen.

2. Vertragsschluss

Soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt, gilt:

Angebote der ZPB in Verlagskatalogen, Prospekten oder im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.

Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ oder durch eine Anmeldung per E-Mail, Telefon, Fax oder sonstige Kommunikationswege gibt der KUNDE ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Rahmen des Anmeldevorgangs enthaltenen Leistungen ab. Auch eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots des KUNDEN seitens der ZPB durch eine separate Annahmeerklärung bzw. spätestens mit der Erbringung der jeweiligen Leistung zustande.

Bei Inhouse-Seminaren erstellt die ZPB dem KUNDEN auf dessen Anfrage hin ein individuelles Seminarangebot. Soweit nicht anders angegeben, ist ein solches Angebot 21 Tage lang ab dessen Zugang beim KUNDEN gültig. Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch den KUNDEN zustande.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, kurzfristige Teilnahme

Alle angegebenen Preise sind Endpreise und umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG.

Bezahlung 
Nach der Buchungsbestätigung wird Ihnen eine Rechnung per E-Mail zugeschickt. Die Fortbildungsgebühr überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto mit Angabe der Rechnungsnummer und Ihres Namens. Nicht vor Beginn der Veranstaltung beglichene Rechnungen lösen die Löschung der Buchung aus. Das ZPB ist dann berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen 

Teilnahmebescheinigung 
Die Teilnahmebescheinigung wird nach der Fortbildung ausgehändigt bzw. per Post zugestellt. 

Bildungsscheck 
Mit einem Bildungsscheck können bis zu 50 Prozent der Fortbildungsgebühr gefördert werden. Förderfähig sind ausschließlich die reinen Fortbildungsgebühren. Nebenkosten (z. B. für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung) sind nicht förderfähig. Bitte beachten Sie, dass auf dem Bildungsscheck der exakte Fortbildungsname– ZPB Werne – aufgeführt wird. Ebenso muss der auf dem Bildungsscheck aufgeführte Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme inhaltlich mit dem Titel der Fortbildung abgedeckt sein. 

Rücktrittsbedingungen 
Eine Abmeldung ist grundsätzlich schriftlich an das ZPB Werne zu richten. 

Bei Abmeldung entstehen folgende Kosten 
– Bei weniger als 8 Wochen vor Fortbildungsbeginn 50 % der Fortbildungsgebühr. 
– Bei weniger als 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn 70 % der Fortbildungsgebühr. 
– Bei weniger als 1 Woche vor Fortbildungsbeginn 90 % der Fortbildungsgebühr. 
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung müssen wir Ihnen leider die gesamte Fortbildungsgebühr in Rechnung stellen. 

Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist die ZPB berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

3.1 Inhouse-Seminare

Die Inhouse-Seminargebühr umfasst die gebuchte Schulung sowie die Schulungsunterlagen.

Für angemessene Verpflegung (Mittagessen, Kaffeepausen sowie Erfrischungsgetränke) sowie die im Angebot vorausgesetzten örtlichen Gegebenheiten (Räumlichkeit, Ausstattung etc.) sorgt der KUNDE.

3.2 Offene Seminare und Workshops

Die Teilnahmegebühr umfasst die gebuchte Schulung, Seminarunterlagen sowie – falls angeboten – Verpflegung. Reise-, Übernachtungskosten und sonstige Aufwendungen trägt der KUNDE selbst.

Bei einer kurzfristigen Anmeldung (innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn) können Seminarunterlagen ggf. nur noch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.

Teilnahmebescheinigungen versendet die ZPB nach dem Seminar oder übergibt sie den Teilnehmenden am Ende des Seminars.

3.3 Webinare

Zur Teilnahme muss der KUNDE die von der ZPB beim Anmeldevorgang erläuterten technischen Voraussetzungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset etc.).

Der KUNDE erhält in der Regel zwei Werktage vor der Schulung zusammen mit den Zugangsdaten einen Testlink an seine bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der KUNDE selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des KUNDEN, ggf. auch während des Webinars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Der KUNDE ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der KUNDE ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

5. Schulungsinhalte und -durchführung

Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung der gebuchten Schulung oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.

Die Referenten/Schulungsleiter führen die Schulungen ausschließlich namens und im Auftrag der ZPB durch. Hat der KUNDE Interesse an Zusatz- und/oder Folgeschulungen mit den eingesetzten Referenten/Schulungsleitern, müssen die Buchung ebenso wie Neuaufträge für die Dauer von 24 Monaten seit Ende der Schulung über die ZPB erfolgen.

Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer die gesamte Schulung durchgehend besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere Teilnehmer ist nicht möglich. Eine Teilbuchung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.

Die Schulungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Die ZPB übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Schulungen.

Die ZPB ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des KUNDEN, an Dritte weiterzugeben.

6. Ablauf, Absagen/Verschieben von Schulungen

Alle Schulungen entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Schulung nicht wesentlich verändern. Die ZPB kann nach eigenem Ermessen den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen.

Die ZPB ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten/Schulungsleiters oder anderer unverschuldeter Ausfälle (z. B. Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.), Schulungen abzusagen oder im Einvernehmen mit dem Kunden zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die vorliegenden Kontaktdaten des KUNDEN.

Eine unverschuldete Stornierung durch die ZPB führt nicht zu Ersatzansprüchen des KUNDEN für vergebliche Aufwendungen (z. B. Reisekosten, Saalmiete). Zudem führt dies nicht zu einem Rücktrittsrecht des Kunden. Vielmehr bemühen sich beide Seiten darum, einen zeitnahen Ersatztermin zu bestimmen.

7. Schutz- und Urheberrechte

Die ZPB behält sich alle Rechte an den von ihren Mitarbeitern oder von den Referenten/Schulungsleitern erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor, insbesondere Urheber- und Markenrechte. Seminarunterlagen oder Teile davon dürfen ohne die Einwilligung der ZPB nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden.

Ohne die erteilte Zustimmung der ZPB dürfen, mit Ausnahme der von der ZPB ausgestellten Zertifikate nicht genutzt werden.

8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Ggf. werden von Schulungen Foto- oder Videoaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen werden nur den Teilnehmenden der Schulung zur Verfügung gestellt. Sollte der KUNDE einer Aufnahme seiner Person oder dem Upload der Inhalte nicht zustimmen, so hat er sich an den Trainierenden zu wenden.

Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holt die ZPB das Einverständnis des KUNDEN gesondert ein.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der ZPB schriftlich anerkannt werden und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.

11. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textform.

Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz der ZPB. Die ZPB ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.

Falls der KUNDE nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz des zpd. Gleiches gilt, wenn der KUNDE seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.

Der Wortlaut des Vertrages und dieser Bestimmungen in deutscher Sprache ist maßgebend.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die ZPB hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.